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Der Text unserer Mitteilung an den Internationalen Strafgerichtshof

Artikel 15 des Römischen Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs sieht die Möglichkeit vor, dass eine zivilgesellschaftliche Einrichtung eine Mitteilung und Beweismittel an das Büro des Anklägers des IStGH übermitteln kann. Zweck dieser Mitteilungen ist es, das Büro des Anklägers darüber zu informieren, dass Tatsachen, die als Verbrechen im Zuständigkeitsbereich des IStGH eingestuft werden können, begangen wurden oder werden.
 

Mit Hilfe der Online-Medien Geisteswissenschaften haben wir offene Quellen recherchiert und sammeln weiterhin Beweise und Daten über abgeschobene Kinder.

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